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Mittels betroffener Person den Mandanten für neue Anfrage festlegen

Die IT-Koordinatoren, deren Zuständigkeit mehrere Mandanten umfasst, werden bei der Aufgabe einer neuen Anfrage bereits im Erfassungsassistenten dazu aufgefordert, die betroffene Person der Anfrage anzugeben. Dadurch werden die Kundenzuordnung und die zur Verfügung stehenden Anliegen für die Anfrage festgelegt.

Diese Festlegung ist bereits frühzeitig notwendig, weil die Anliegenstruktur üblicherweise pro Mandant unterschiedlich ausgeprägt ist.

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Geben Sie den Namen der Person ein, und klicken Sie auf das Lupen-Symbol. Betrifft Sie die Anfrage selbst, klicken Sie bitte auf den Knopf Ich.

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Danach können Sie auf Basis Ihrer Eingabe aus der resultierenden Liste den gewünschten Anwender mit einem Klick auswählen. 

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Ihre Auswahl wird dann in dem Feld angezeigt. Die im Folgenden angebotenen Services, Servicemodule und Anliegen beziehen sich auf den Kunden der ausgewählten betroffenen Person. 

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Sie können nun wie gewohnt mit der Anliegenauswahl und Erfassung der Details für die Anfrage fortfahren.